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   VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 26/11, 3/11 EA   

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https://dejure.org/2011,21817
VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 26/11, 3/11 EA (https://dejure.org/2011,21817)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2011 - VfGBbg 26/11, 3/11 EA (https://dejure.org/2011,21817)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2011 - VfGBbg 26/11, 3/11 EA (https://dejure.org/2011,21817)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 49/09

    Aussetzung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zur Ausschöpfung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 26/11
    Dies schließt es auch aus, das Verfassungsbeschwerdeverfahren bis zu einer Entscheidung des Fachgerichts ruhen zu lassen (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 63/10

    Verfassungsbeschwerde: Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs iSv Art 52 Abs 3

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 26/11
    Der Beschwerdeführer hat vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ohne Inanspruchnahme des Verfassungsgerichtes zu erreichen (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 63/10 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 09.10.2015 - VfGBbg 65/15

    Stützt ein Gericht seine Entscheidung über die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Soweit der Beschwerdeführer rügt, gegen den Beschluss des OVG Bln-Bbg sei eine (weitere) Rechtsschutzmöglichkeit nicht gegeben, was Art. 6 Abs. 1 LV verletze, verkennt er, dass Ausgestaltungen des gerichtlichen Verfahrens der VwGO als Bundesrecht nicht mit der Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgericht des Landes Brandenburg angegriffen werden können; hierfür kommen gemäß § 45 Abs. 1 VerfGGBbg nur behauptete Grundrechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt des Landes Brandenburg in Betracht (st. Rspr., vgl. nur Beschluss vom 16. September 2011 - VfGBbg 26/11 -, www.verfassungsgericht-brandenburg.de).
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